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Hinweis: Ein Mandatsverhältnis kommt durch die bloße Übersendung der ausgefüllten Unterlagen nicht zustande. Das Verhältnis zum Anwalt ist geprägt von besonderem Vertrauen. Vor Abschluss dieses Vertrages und Übernahme eines Mandates ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Anwalt unabdingbar. |
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